Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

Wer andere im Rahmen seiner Tätigkeit berät, fremdes Vermögen betreut oder für andere plant, trägt eine große Verantwortung. Denn schon ein kleiner Fehler kann für Mandanten oder Kunden erhebliche finanzielle Folgen haben. Dann sind Sie zu Schadensersatz verpflichtet und haften mitunter sogar mit Ihrem Privatvermögen. Deshalb ist die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ein wichtiger Existenzschutz – und für viele Berufe sogar gesetzlich vorgeschrieben. Die Leistungen im Überblick Was ist versichert: Unsere Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung schützt vor den finanziellen Folgen von Schadensersatzansprüchen, wenn ein Vermögensschaden entsteht, z. B.: • Bei der Erteilung von Rat und Auskünften (z. B. Unternehmensberater, IT-Dienstleister, Rechtsanwalt, Steuerberater) • Bei der Verwaltung von fremdem Vermögen (z. B. Insolvenzverwalter, Testamentsvollstrecker, Betreuer, Hausverwalter) • Bei Beurkundungen (z. B. Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes) • Bei der Vermittlung von Verträgen (z. B. Immobilienmakler) • Bei der Erstellung von Gutachten (z. B. Sachverständige, Energieberater) • Bei der Planung und Ausführung von Projekten (z. B. Unternehmensberater, IT-Dienstleister, Werbeagenturen, Übersetzer) Was wir Ihnen bieten: • Eine speziell auf Ihren Beruf bzw. auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Absicherung • Prüfung durch einen Spezialjuristen, ob und in welcher Höhe ein Schadensersatzanspruch gegen Sie bzw. Ihr Unternehmen besteht • Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche Dazu profitieren Sie von weiteren Leistungen: • Wir ziehen im Schadensfall keine Gebühren ab • Wir bieten Ihnen – gegen einen Zuschlag – auch für Ihre Tätigkeiten weltweit im außereuropäischen Recht und vor außereuropäischen Gerichten Versicherungsschutz (Ausnahme: USA und Kanada) • Sie profitieren bei diversen Risiken von einem attraktiven Beitragsnachlass, wenn Sie sich für einen Selbstbehalt im Schadensfall entscheiden Was ist nicht versichert: • Vermögensschäden, die Sie vorsätzlich herbeiführen • Vermögensschäden, die durch bewusst pflichtwidriges Handeln entstehen. Auch wenn Sie davon ausgegangen sind, dass hierdurch kein Schaden entsteht (wissentliche Pflichtverletzung). • Sach- und/oder Personenschäden (hierfür bietet die Betriebs-Haftpflichtversicherung Schutz)